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Es gelten die üblichen Voraussetzungen: Das ist die Beichte, wobei eine Beichte zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; die entschlossene Abkehr von jeder Sünde; der Kommunionempfang und das Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters. Diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden.
Darüber hinaus sind erforderlich:
a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12.00 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis; in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen; oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
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