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"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!" - mit diesen Worten und verbunden mit der Salbung mit Chrisamöl auf der Stirn, spendet der Bischof (jungen) Menschen das Sakrament der Firmung.
Die Firmung
Der Begriff „Firmung“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Bestätigung“ oder „Bekräftigung". Ursprünglich ein Teil der Tauffeier Erwachsener, wird sie heute in der römisch-katholischen Kirche zumeist im späten Jugendalter gefeiert. Sie kann jedoch ebenso (jungen) Erwachsenen gespendet werden. Bei der Firmung wird dem Firmkandidaten der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt, der dabei helfen soll, das Leben aus dem Glauben und in der Verbindung mit der Kirche zu gestalten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich als Christ in Kirche und Gesellschaft zu engagieren und in Wort und Tat vom christlichen Glauben Zeugnis zu geben.
Firmbewerber
Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus.
Firmpate
Der Firmpate bzw. die Firmpatin soll den Firmkandidaten/-in in seinem bzw. ihrem Lebens- und Glaubensweg begleiten und unterstützen. Daher müssen Firmpaten katholisch und selbst gefirmt sein (vgl. can. 874 CIC/1983). Bei der Firmfeier treten sie mit den Firmkandidaten vor den Bischof und legen zum Zeichen ihrer Unterstützung die rechte Hand auf die Schulter der Firmkandidaten. Eltern können das Patenamt beim eigenen Kind nicht übernehmen.
Bischof
Da die Firmung eine Sendung und Beauftragung darstellt, wird die Bereitschaft zur Firmung öffentlich im Firmgottesdienst vor der versammelten Gemeinde und dem Bischof als dem Haupt des Erzbistums (bzw. in seiner Vertretung vor einem Weihbischof oder in besonderen Fällen auch vor dem Pfarrer) erklärt.
Firmfeier
Die Firmung wird in einem Gemeindegottesdienst gefeiert. Die Gestaltung geschieht in Absprache mit dem jeweiligen Bischof. Mittelpunkt des Gottesdienstes ist das persönliche Glaubensbekenntnis der Firmkandidaten/-innen, das "Gebet des Bischofs über die Firmlinge" und die Salbung des einzelnen Kandidaten/in mit Chrisam unter Auflegung der Hand. Dabei spricht der Bischof die Formel: "..., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist".
Die nächste Firmung in unserem Seelsorgebereich findet am 10. Juni 2025 statt.
Wie werde ich glücklich?
Was ist der Sinn meines Lebens?
Warum gibt es so viel Leid in der Welt?
Wie können wir friedlich zusammenleben?
Hast du Dir diese Fragen auch schon mal gestellt? Hast du Lust, Gottes Antworten zu hören? Wir haben Lust, mit dir diesen Fragen auf den Grund zu gehen und dich dabei zu begleiten. Du entscheidest frei, ob du dich firmen lassen möchtest oder nicht. Über den QR-Code findest du alle Infos zu unserem Firmkurs. Mit dabei sein können alle, die in 2025 16 Jahre alt werden oder schon sind.
Wir glauben: Im Sakrament der Firmung schenkt Gott dir seinen guten Geist, damit du ein erfülltes Leben führen kannst! Anmeldungen zur Firmung sind über den QR-Code in der Zeit vom 13. bis 24. Januar 2025 möglich. Bei unserer Auftaktveranstaltung werden wir alle Angemeldeten auf Gruppen verteilen und euch Informationen an die Hand geben: Sonntag, 2. Februar, 11.00 Uhr Hl. Messe in St. Cäcilia (Hauptstraße 14), anschließend Treffen im Cäcilienstift (Paulistraße 3).
Die zentrale Firmeröffnungsveranstaltung findet am Freitag, den 7. Februar, von 18.30 bis 21.00 Uhr im Lambertussaal des jugendpastoralen Zentrums „die botschaft“ (Schloßufer 5, 40213 Düsseldorf) statt.
Bei Fragen wendet euch gerne an Kaplan Sobin Kuruvilla unter 0151 54621125 oder sobin.kuruvilla@erzbistum-koeln.de.
Sollten Sie als Erwachsener Interesse an einer Firmung haben, wenden Sie sich bitte an das Pastoralbüro unter 0211 71 93 93 oder pastoralbuero@kkbu.de oder an das Seelsorgeteam.
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