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Ähnlich wie die pastorale Zusammenarbeit der Kirchengemeinden im Seelsorgebereich eine gemeinsame pastorale Struktur erfordert, erfolgt die finanziell-rechtliche Kooperation der Pfarrgemeinden in einem Kirchengemeindeverband. Der Kirchengemeindeverband ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft und das juristische Vertretungsorgan des Kirchengemeindeverbandes. Er ist damit Träger aller Rechte und Pflichten aus den Rechtsgeschäften, die er (der Kirchengemeindeverband) in seiner Funktion abschließt.
Die Verbandsvertretung besteht aus dem Vorsitzenden (dem leitenden Pfarrer) und je zwei Mitgliedern der Kirchenvorstände der im Gemeindeverband vetretenen Kirchengemeinden St. Cäcilia und Herz Jesu.
Die Kirchengemeinden haben verschiedene Aufgaben an den Kirchengemeindeverband urkundlich übertragen. Die Verwaltung des Ortskirchenvermögens einschließlich der Sorge für die Gebäude bleibt die Aufgabe der Kirchenvorstände St. Cäcilia und Herz Jesu.
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